By Fumontgomery (Claudia Ketels) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
Wir begrüßen den Appell des Präsidenten der BÄK sehr, da gerade die Ärzteschaft als weisungsgebende
Instanz der PhysiotherapeutInnen die zentrale qualitätssichernde Kraft im öffentlichen Gesundheitswesen bei der Ausübung der Osteopathie durch ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen
darstellen.
In dem die Osteopathie ausübenden Therapeutenspektrum sollten natürlich zusätzlich auch die Heilpraktiker genannt sein, die als dritte große Berufsgruppe unzweifelhaft zur Osteopathie berechtigt sind.
Der Berufsverband für Funktionelle Osteopathie setzt sich auch weiterhin als integrative Kraft ein, die die qualitätssichernde Zugrundelegung eines geeigneten Fortbildungscurriculums für jeden der drei genannten Berufsgruppen nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO mit allen beteiligten osteopathischen und physiotherapeutischen Verbänden an einem runden Tisch vereinbaren möchte.
Wie Montgomery ausführte, ist es nun für die wenigen bis dato ablehnenden Bundesländer und die dahinter starrsinnig agierenden Osteopathieverbände
an der Zeit, sich dem Lauf der Zeit nicht mehr zu verweigern. Wie heißt es bei Montgomery so treffend: "Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen". Genau dafür braucht
das deutsche Gesundheitswesen einen passenden Rahmen über die Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeutinnen durch das
Bundesgesundheitsministerium.
Es würde eher der Gesundheit unser aller Patienten dienen, wenn entsprechend qualifizierte PhysiotherapeutInnen osteopathische Therapie nach einem noch zu definierenden Curriculum anwenden dürfen, als kompromisslos die eigenen ursprünglichen Zielsetzungen (eigenständiger Beruf Osteopath) zu verfolgen, obwohl dies längst keine realistische Option mehr ist.
Die vielen PhysiotherapeutInnen, die trotzdem in diesen Verbänden organisiert sind, haben genauso dazu ein Recht in ihrer beruflichen Qualifikation durch einen angemessenen Aus- und Fortbildungsweg respektiert zu werden, wie jeder andere PT. Wer nach seiner grundständigen Berufsausbildung keine Osteopathie anwenden möchte, wird durch die Basisqualifikation von geplanten 60 Unterrichtseinheiten in der grundständigen PT-Berufsausbildung trotzdem bestimmt einiges therapeutisches Wissen dazulernen. Die eigentliche Qualifikation geschieht dann nach unserem Dafürhalten über 1000 Unterrichtseinheiten osteopathische Fortbildung.
Wir empfehlen den PhysiotherapeutInnen optimistisch in die Zukunft zu blicken.
mit freundlichen Grüßen!
Der Vorstand des bvFO e.V.
Susanne Goerke
Kontakt:
bvFO e.V.
Berufsverband für Funktionelle Osteopathie
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Tel. 030 - 44 040 671
email: buero(at)bvfo-verband.de